4 Jahre "Zeit für Fotografie"

4 Jahre "Zeit für Fotografie" - Die meistgelesenen Beiträge, der Datenschutz und die ab heute geltende EU-Drohnenverordnung

Ich wünsche allen Lesern ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2021, vor allem gute Gesundheit in diesen verrückten Zeiten und im neuen Jahr auch weiterhin "Zeit für Fotografie"! Unser gleichnamiger Blog wird heute 4 Jahre alt. Ich freue mich über das anhaltend große Interesse an den mittlerweile 138 Beiträgen zu einer Vielzahl fotografischer Themen. Dafür ein Dankeschön an alle Leser, die regelmäßigen ebenso wie die sporadischen. 

Der Datenschutz beim Zählen von Seitenaufrufen

Gelegentlich sehe ich mir gern an, wie oft welche Seiten aufgerufen werden. Das gibt mir Hinweise darauf, welche Themen auf Leserinteresse stoßen und hat auch Einfluss auf die thematischen Schwerpunkte, die ich euch künftig auf diesen Seiten bieten werde. Mehr als einen anonymen Zähler sehe ich nicht und mehr brauchte ich auch nicht. Ich verstehe die Notwendigkeit, unsere Daten zu schützen und bin ein großer Freund davon. Was allerdings am schlichten Zählen von Seiten-Klicks datenschutzrechtlich brisant sein soll und eine Genehmigung im Einzelfall erfordert, erschließt sich mir nicht. Jedenfalls legt seit dem vergangenen Juni jeder Besucher dieser Seiten in dem von Rechts wegen verlangten Cookie-Opt-In-Fenster selbst fest, ob sein Besuch auf diesen Seiten gezählt werden darf oder nicht. Seither ist die Zahl von zuletzt monatlich rund 7.000 Seitenaufrufen um mehr als die Hälfte abgestürzt. Somit macht es keinen Sinn, hier – wie in den vergangenen Jahren – noch absolute Besucherzahlen anzugeben. In der Hoffnung, dass die Besucher meiner Seiten, die nicht gezählt werden möchten, die gleiche Interessenlage haben wie diejenigen, die nichts gegen eine Zählung haben, versuche ich hier nochmal eine Top-Ten der im Jahr 2020 meistgelesenen Beiträge. Ich freue mich, dass immer noch einige "Evergreens" aus der Anfangszeit dieses Blogs dabei sind.

Und was war sonst noch?

Ach ja, die neue EU-Drohnenverordnung. Sie gilt ab heute und sollte eigentlich EU-weit den rechtlichen Wildwuchs vereinheitlichen. Natürlich hat das nicht geklappt, und so wird es auch künftig vielfältige länderspezifische Vorgaben geben, die die Verordnung ergänzen. 

Realistisch betrachtet ähnelt das neue Gesetz einer Drohnenflugvermeidungsverordnung, denn die bisher gültigen Regeln werden noch weiter verschärft, so dass man mittlerweile fast nirgendwo mehr fliegen darf. Jedenfalls nicht mit den aktuell auf dem Markt befindlichen Drohnen und nur mit erheblichen bürokratischen Auflagen (Registrierungen, Klassifizierungen, Anmeldungen, Führerscheinen), für deren Erfüllung aktuell in Deutschland noch gar keine Infrastruktur besteht. 

Mit einer Fotodrohne wird man ab heute wohl nur noch über ausgedehnten Ackerflächen aufsteigen dürfen. Aber auch nur dann, wenn dort nicht gerade eine Kuh weidet oder der Bauer mit seinem Trecker unterwegs ist. Was das dann fotografisch noch für einen Sinn macht und ob man sich als Luftbildfotograf mit Drohne dem Stress eine drohenden Kriminalisierung aussetzen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich werde demnächst genauer dazu berichten. Dabei werden wir uns dann auch ansehen, ob Drohnen für einen architekturfotografischen Einsatz ab heute überhaupt noch eine Option sein können. 

Copyright 2020 by Klaus Schörner / www.bonnescape.de


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