Drohnenfotografie 2025: Zwischen Regulierung und Realität

Profidrohne im Flug. Drohnenfotografie, EU-Drohnenverordnung, Luftbild 2025, Remote ID, CE-Klassifizierung, Specific Category, Architekturfotografie, Luftaufnahmen. Foto: bonnescape.de

Tschüss, Drohne! 

Das Ende der professionellen Drohnenfotografie?


Profi-Luftaufnahmen zwischen Regulierung und Realität

Kamera-Drohnen liegen noch immer voll im Trend: Im Einzelhandel gibt es sie bereits für kleines Geld. Gleichzeitig wächst die Zahl der Luftaufnahmen auf Instagram & Co. – von Stadtansichten bei Nacht über berühmte Haarnadelkurven in den Alpen bis hin zur bizarren Vulkanlandschaft von La Geria auf Lanzarote. Und man fragt sich: Wie kommen die Urheber dieser Aufnahmen wohl an die behördlichen Genehmigungen? Während Hobby-Drohnenpiloten scheinbar unbeschwert überall fliegen, kämpfen Profis zunehmend mit einer Mauer aus Regulierung.

Einheitliche Regeln – mit Einschränkungen

In manchen exotischen Urlaubsländern mag ein Bakschisch noch den Flug über sensiblen Gebieten ermöglichen. In der EU dagegen gelten die einheitlichen Regelungen der EU-Drohnenverordnung. Seit ihrem Inkrafttreten 2021 und ihrer vollständigen Umsetzung 2024 gilt ein einheitlicher Rechtsrahmen. Zwar war ein Ziel der Verordnung, den Wildwuchs an nationalen Regeln zu beseitigen – in der Praxis bleibt es jedoch kompliziert. Ergänzende Landesregelungen, ein dichtes Netz sensibler Flugzonen, Meldepflichten und Auflagen machen Luftbildaufnahmen für Profis schwer kalkulierbar. Wer in der Architektur- oder Landschaftsfotografie tätig ist, stößt hier schnell an rechtliche und wirtschaftliche Grenzen. Für kommerzielle Flüge über Städten, Straßen oder Industrieanlagen benötigt man meist eine spezielle Betriebserlaubnis in der sogenannten „Specific Category“. Der bürokratische Aufwand ist hoch, die Genehmigungsprozesse lang, die Kosten machen das Vorhaben unattraktiv.

Technologischer Umbruch: Die neue Klassifizierungspflicht

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Technik. Nur noch Drohnen mit CE-Klassifizierung (C0–C6) dürfen in der EU uneingeschränkt betrieben werden. Viele Modelle aus den Jahren 2020/21 sind inzwischen technisch überholt oder nur noch eingeschränkt nutzbar. Ab 2026 laufen die Übergangsregelungen für nicht-konforme Geräte aus – was dann nicht umgerüstet ist, wird de facto zu Elektronikschrott.

Verdrängung durch Hobby-Drohnenpiloten?

Legal darf man heute kaum noch über urbanen Gebieten, Industriearealen, Straßen oder Naturschutzflächen fliegen. Gleichzeitig scheint es, als würde die Zahl solcher Luftaufnahmen in den sozialen Medien weiter ansteigen. Die Vermutung liegt nahe: Viele davon entstehen außerhalb der legalen Rahmenbedingungen – von Freizeitpiloten mit günstigen Drohnen, ohne Anmeldung, ohne Kenntnisnachweis, ohne behördliche Sanktionen.

Tatsächlich sind es die professionellen, größeren Drohnen – mit mehr als 1 kg Gewicht, hochauflösenden Kameras und komplexer Technik – die am stärksten reglementiert werden. Dabei verfügen gerade diese Modelle über Funktionen wie Geo-Fencing, Remote-ID, Flugprotokolle oder redundante Sicherheitssysteme. Hobbydrohnen unter 250 g – von denen inzwischen eine kaum überschaubare Menge im Umlauf ist – unterliegen dagegen deutlich niedrigeren Anforderungen. Zwar ist seit 2024 für fast alle Drohnen zumindest ein EU-Kompetenznachweis verpflichtend, doch in der Praxis bleibt die Kontrolle lückenhaft. Die Behörden sind unterbesetzt, Verstöße oft schwer nachweisbar. Solange sich niemand beschwert, bleibt vieles folgenlos.

Das führt zu einer Marktverzerrung: Profis, die rechtskonform arbeiten, geraten unter Druck. Kunden scheuen die Zusatzkosten für legale Luftbildaufnahmen. Der Auftrag geht stattdessen an den Bekannten mit der „Spielzeugdrohne“ – schnell, günstig, ohne Fragen.

Fazit: Ende oder Neuanfang?

Es ist richtig und wichtig, den Luftraum zu regulieren – aus Sicherheits-, Datenschutz- und Naturschutzgründen. Doch der Gesetzgeber hat es bislang versäumt, zwischen professionellem und hobbymäßigem Einsatz sinnvoll zu differenzieren. Die Konsequenz: Die Hürden für legale Profieinsätze steigen, während illegale Flüge durch Freizeitanwender schwer kontrollierbar sind. Was bleibt, ist die Hoffnung auf praktikablere Verfahren: digitale Genehmigungen, pauschale Sondererlaubnisse für zertifizierte Betreiber, klarere Regeln für Aufträge im künstlerischen oder architektonischen Kontext. Denn das kreative und wirtschaftliche Potenzial professioneller Drohnenfotografie ist unbestritten. Sie darf nur nicht an ihrer eigenen Regulierung scheitern.

 

Copyright 2025 by Klaus Schörner / www.bonnescape.de

Die Angaben in diesem Essay wurden aus eigenem, privatem Interesse an der Thematik sorgfältig recherchiert.
Da der Autor aber kein Jurist ist, gilt: Dieser Bericht stellt keine Rechtsberatung dar und alle Angaben sind ohne Gewähr.


Offizielle Quellen & Gesetzestexte:

EU-Drohnenverordnung – Basisverordnung

Verordnung (EU) 2019/947

Regelt Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in Europa.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2019/945

CE-Klassifizierungen und Anforderungen an Drohnenhersteller

 

EASA (European Union Aviation Safety Agency)

www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones

Offizielle Leitfäden, FAQs und Kartentools für den Drohnenbetrieb in Europa.

 

LBA (Luftfahrt-Bundesamt, Deutschland)

www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B5_UAS/Drohnenflyer_BMVI

Informationen zu Registrierung, Kenntnisnachweis, Betriebskategorien etc.


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Kommentare: 3
  • #1

    Angie (Freitag, 30 Mai 2025 19:46)

    Hi, wusste ich nicht, dass das so schwierig ist. Ich hab mich aber auch schon gefragt, wie die das bei Insta machen mit den vielen Drohnenbildern. Wenn ich sehe, was da so alles gezeigt wird, kann das ja kaum legal sein. Man darf ja bald nix mehr. Vielleicht sehen wir irgendwann nur noch Luftbilder, die von einer KI gerechnet sind.
    LG Angie

  • #2

    Martin (Mittwoch, 04 Juni 2025 09:50)

    Ursache der Einschränkungen ist nicht nur die Regulierungswut des Gesetzgebers, sondern vor allem die mißbräuchliche Nutzung der Drohnen durch Einzelne zur Belästigung oder Gefährdung anderer Menschen. Das Paradoxe ist, dass diejenigen, die mit diesen Geräten Unsinn machen, sich auch von Verboten nicht beeindrucken lassen. Die, die Drohnen seriös einsetzen, müssen darunter leiden. Aber so ist es ja immer, siehe die Geschwindigkeitsbegrenzungen, um Raser in den Griff zu bekommen.

  • #3

    VolkerN (Donnerstag, 05 Juni 2025 10:30)

    Warum den Aufwand treiben oder rechtliche Risiken eingehen, wenns vom Kunden eh nicht mehr bezahlt wird? Es war schön, aber ist vorbei. Ich habe meine Drohne letztes Jahr verkauft. Guter Bericht, bringt auch den Frust zum Ausdruck, den ich teile.